Die Gehälter in Weiden in der Oberpfalz
Die Stadt Weiden in der Oberpfalz liegt im Bundesland Bayern. Sie gehört zum Regierungsbezirk Oberpfalz. Bei Weiden in der Oberpfalz handelt es sich um eine so genannte kreisfreie Stadt. Vor allem Glas- und Porzellan werden in dieser Stadt hergestellt. Seit einigen Jahren sind hier allerdings auch Unternehmen des Fahrzeugbaus ansässig. Die Infrastruktur der Stadt ist vielseitig. Hier gibt es 7 verschiedene Buslinien und verschiedene Bahnen. Auch die Autobahnanbindung ist sehr gut. In Weiden gibt es zudem einen kleinen Flugplatz, der lediglich für sehr kleine Maschinen ausgelegt und nicht der modernste ist. In Weiden befinden sich sehr viele verschiedene Schulen, zum Beispiel die Fachakademie.
Das Durchschnittsgehalt für Kindergartenleiter in Weiden in der Oberpfalz beträgt 3.658,89 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.658,89 | € 3.658,89 | € 3.658,89 |
Netto | € 2.221,31 | € 2.221,31 | € 2.221,31 |
Der Kindergartenleiter bzw. die Kindergartenleiterin ist zuständig für die Überwachung des Tagessablaufs in Kindertagesstätten wie Kindergärten, Krippen, Horts, aber auch Kinder - und Erziehungsheimen.
In gezielter Zusammenarbeit mit den Eltern, werden Veranstaltungen geplant oder Spendenaufrufe organisiert, die dazu dienen, die Kindergärten mit neuen Spielsachen auszustatten. Um ihre Mitarbeiter zu motivieren, zu führen und einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, sollten Kindergartenleiter auch über Führungsqualitäten verfügen. Sie sind gleichzeitig Erzieher/Erzieherin und auch Sozialpädagogen und helfen Eltern dabei, ihre Kinder zu erziehen und zu betreuen. Hierzu gehört ebenso eine kindgerechte Einweisung in alltägliche Dinge, wie z. B. Körperpflege oder die Zubereitung von Speisen und Grundlagenwissen einer gesunden Ernährung. Um diesen Beruf ausüben zu können, sollten Sie pädagogische Fähigkeiten besitzen, eine musische Begabung .
Die Gehäter Kindergartenleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden